Gut zu Wissen
Mit Inkrafttreten der Biozidverordnung
(EU) Nr. 528/2012 im September 2013 wird der Einsatz von Rodentiziden nicht nur strikt geregelt, sondern auch der anwendenden Personenkreis stark eingeschränkt. So dürfen zum Beispiel Verwender ohne entsprechende Sachkunde keine Wirkstoffe der zweiten Generation mehr ausbringen. Die Rodentizide mit Antikoagulantien (Blutgerinnungshemmern) werden in eine erst (mindergiftig/muss von Ratte und Maus mehrfach aufgenommen werden) und eine zweite (wirkt nach einmaliger Aufnahme) Generation unterschieden. Diese verhindern die Blutgerinnung und führen mit Zeitverzögerung zum Tode.
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